Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MAUS GmbH, Philippsburg
Stand: Januar 2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der MAUS GmbH, mit Sitz in Philippsburg (nachfolgend „MAUS GmbH“), mit ihren Kunden.
Die MAUS GmbH ist insbesondere im Bereich des Handels mit Straßenbaumaschinen, Maschinen, Ersatzteilen, Zubehör und damit zusammenhängenden Produkten und Dienstleistungen tätig.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Hierzu zählen insbesondere Händler, Kommunen und gewerbliche Endanwender.
Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind nicht Gegenstand dieser AGB.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die MAUS GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die MAUS GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der MAUS GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der MAUS GmbH oder durch die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware zustande.
Bestellungen des Kunden können insbesondere telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die MAUS GmbH ist berechtigt, Bestellungen innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen.
Soweit der Bestellung des Kunden ein Angebot der MAUS GmbH vorausgegangen ist, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden und die entsprechende Bestätigung der MAUS GmbH zustande.
Die MAUS GmbH behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Ware nicht verfügbar ist oder die Durchführung des Auftrags aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Technische Angaben, Abbildungen, Maße, Gewichte, Leistungsdaten und sonstige Angaben in Angeboten, Katalogen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich und können im Rahmen des technisch Zumutbaren abweichen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Versand-, Transport-, Verpackungs-, Versicherungs- und sonstige Nebenkosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Zahlungsbedingungen werden mit dem jeweiligen Kunden individuell vereinbart und ergeben sich insbesondere aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die MAUS GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten und Schäden geltend zu machen.
Die MAUS GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine und Lieferfristen werden individuell vereinbart und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Lieferfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit dem Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie – sofern vereinbart – dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die MAUS GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der MAUS GmbH liegen und die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die MAUS GmbH, die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen zu verlängern. Hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten sowie Störungen der Transportwege.
Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall entsprechend zurückerstattet.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde.
Dies gilt auch bei Teillieferungen.
Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 Prüfung und Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Falschlieferungen sind der MAUS GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware, in Textform mitzuteilen.
Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Mängelhaftung und Garantie
Die MAUS GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel der gelieferten Waren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Die MAUS GmbH gewährt für die von ihr gelieferten Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab Übergabe der Ware an den Kunden, soweit im Einzelfall keine abweichende Garantievereinbarung getroffen wurde.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass das jeweilige Produkt während der Garantiezeit ordnungsgemäß, sachgerecht und bestimmungsgemäß entsprechend den Vorgaben des Herstellers und der MAUS GmbH verwendet, betrieben, gewartet und behandelt wurde.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Teile, die aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch den normalen oder bestimmungsgemäßen Verschleiß von Verschleißteilen oder Verbrauchsmaterialien entstehen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner insbesondere: Schäden durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung; Schäden durch Überbeanspruchung oder Fehlbedienung; Schäden infolge nicht ordnungsgemäßer Wartung oder Pflege; Schäden aufgrund der Verwendung ungeeigneter Betriebs-, Hilfs- oder Schmierstoffe; Schäden durch eigenmächtige technische Veränderungen oder Umbauten; Schäden durch nicht fachgerecht durchgeführte Reparaturen; Schäden infolge der Verwendung von nicht freigegebenen oder nicht geeigneten Ersatz- oder Anbauteilen; Schäden durch äußere Einwirkungen, Unfälle oder höhere Gewalt; natürliche Abnutzung und übliche Verschleißerscheinungen.
Als Verschleißteile gelten insbesondere solche Bauteile und Komponenten, deren Lebensdauer aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Funktion, Nutzung oder Betriebsbedingungen naturgemäß begrenzt ist. Hierzu können, je nach Produkt und Einsatzbereich, insbesondere Schneidwerkzeuge, Verschleißleisten, Messer, Zähne, Ketten, Riemen, Dichtungen, Filter, Lager, Bremsbeläge sowie sonstige vergleichbare Verschleiß- und Verbrauchsteile gehören.
Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung der MAUS GmbH technische Veränderungen an dem Produkt vornimmt oder Reparaturen unsachgemäß durchführt oder durchführen lässt und der geltend gemachte Schaden hierauf beruht.
Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, der MAUS GmbH den aufgetretenen Mangel unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform mitzuteilen und die für die Prüfung des Garantieanspruchs erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die MAUS GmbH ist berechtigt, zur Prüfung eines Garantieanspruchs die betroffene Ware oder einzelne Komponenten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Soweit ein berechtigter Garantieanspruch besteht, ist die MAUS GmbH nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels der Kaufsache bleiben von einer gegebenenfalls bestehenden Garantie unberührt. Die Garantie stellt eine zusätzliche freiwillige Leistung der MAUS GmbH dar.
§ 8 Rücknahme von Waren und Ersatzteilen
Ordnungsgemäß gelieferte und vertragsgemäße Waren, insbesondere Maschinen, Ersatzteile, Zubehör und sonstige Produkte, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter und vertragsgemäßer Waren ist ausschließlich möglich, wenn die MAUS GmbH einer solchen Rücknahme vor der Rücksendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme besteht nicht.
Sofern die MAUS GmbH einer Rücknahme ausnahmsweise zustimmt, kann die Rücknahme von der Zahlung einer angemessenen Bearbeitungs-, Prüf- und Wiedereinlagerungsgebühr abhängig gemacht werden. Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart.
Voraussetzung für eine freiwillige Rücknahme ist grundsätzlich, dass sich die Ware in einem unbeschädigten, ungebrauchten und wiederverkaufsfähigen Zustand befindet und sich die Ware noch im aktuellen Lieferprogramm der MAUS GmbH befindet.
Sonderanfertigungen, individuell für den Kunden beschaffte oder angefertigte Waren sowie bereits eingebaute, gebrauchte, beschädigte oder nicht mehr wiederverkaufsfähige Waren sind von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Rücknahme mangelhafter oder falsch gelieferter Waren richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Mängelhaftung und bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die MAUS GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Forderungen der MAUS GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MAUS GmbH ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an die MAUS GmbH in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrages einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab. Die MAUS GmbH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vom Kunden zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, die nicht im Eigentum der MAUS GmbH stehen, gilt die Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungswertes der von der MAUS GmbH gelieferten Vorbehaltsware als an die MAUS GmbH abgetreten.
Der Kunde bleibt grundsätzlich berechtigt, die an die MAUS GmbH abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die MAUS GmbH ist jedoch berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MAUS GmbH in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder sonstige begründete Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bestehen.
Auf Verlangen der MAUS GmbH ist der Kunde verpflichtet, der MAUS GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und alle zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen, sofern die MAUS GmbH dies verlangt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige übliche Risiken angemessen zu versichern, soweit dies für die jeweilige Ware branchenüblich und zumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die MAUS GmbH unverzüglich in Textform zu informieren, wenn die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Der Kunde hat die MAUS GmbH bei der Wahrung ihrer Eigentumsrechte und der Abwehr solcher Eingriffe nach besten Kräften zu unterstützen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für die MAUS GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der MAUS GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwirbt die MAUS GmbH an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
Der Kunde verwahrt das durch Verarbeitung oder Verbindung entstandene Allein- oder Miteigentum der MAUS GmbH unentgeltlich für diese.
Wird die Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder einer mit einem Grundstück verbundenen Sache derart verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, tritt der Kunde bereits jetzt die ihm gegenüber dem Grundstückseigentümer zustehende Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die MAUS GmbH ab. Die MAUS GmbH nimmt die Abtretung an.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die MAUS GmbH berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn die MAUS GmbH dies ausdrücklich erklärt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Verlangen der MAUS GmbH unverzüglich herauszugeben, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts vorliegen.
Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen der MAUS GmbH um mehr als 10 %, ist die MAUS GmbH auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen der MAUS GmbH in laufende Rechnungen aufgenommen werden. Der Eigentumsvorbehalt sichert in diesem Fall den jeweiligen Saldo der Forderungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 10 Haftung
Die MAUS GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der MAUS GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die MAUS GmbH haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MAUS GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist.
§ 11 Eigentums- und Nutzungsrechte an Unterlagen
Angebote, Zeichnungen, technische Unterlagen, Berechnungen, Abbildungen und sonstige von der MAUS GmbH zur Verfügung gestellte Unterlagen bleiben Eigentum der MAUS GmbH.
Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung der MAUS GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere Zwecke verwendet werden, soweit dies nicht zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlich ist.
§ 12 Datenschutz
Die MAUS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der MAUS GmbH.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der MAUS GmbH in Philippsburg.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz der MAUS GmbH in Philippsburg vereinbart.
Die MAUS GmbH bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 14 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der MAUS GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit sie trotz der getroffenen Rechtswahl zwingend anzuwenden sind.
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.